Presseinformation

MRS - LEADER – Förderung im ländlichen Raum

Die LEADER-Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt Süd ruft in Zusammenarbeit mit dem Burgenlandkreis, vertreten durch den Landrat Götz Ulrich, Kommunen, Vereine und Privatleute zur Einreichung von Projektvorschlägen auf. Für diese Förderphase stehen in einer ersten Rate 1,6 Mio Euro EU-Fördermittel aus dem ELER Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) zur Verfügung.

Die LAG Montanregion Sachsen-Anhalt Süd ist eine von 23 Aktionsgruppen des Landes Sachsen-Anhalt, deren Mitglieder sowohl aus dem Kommunalbereich als auch aus der Wirtschaft sind. Sie agiert in Teilen des Burgenlandkreises und des Saalekreises. Die LAG hat die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) in Abstimmung und mit Genehmigung des Landesverwaltungsamtes konzipiert und benennt die wichtigsten Handlungsfelder für die Region. Auf dieser Grundlage werden die eingereichten Projekte in einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und geprüft. Bei Übereinstimmung mit der LES werden die Projekte verbindlich in einer Prioritätenliste an die Bewilligungsstellen gemeldet und ein Förderantrag kann vom Projektträger gestellt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen und die ländliche Region stärken. Die drei Handlungsfelder der LAG Montanregion Sachsen-Anhalt Süd sind:

1. Begleitung des Prozesses der Stabilisierung und Gestaltung der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft unter Nutzung der natürlichen, landschaftlichen und historischen Ressourcen, der Erschließung neuer gewerblicher Tätigkeitsfelder und der Schaffung neuer Wertschöpfungsquellen.

Hier sind hervorzuheben, Projekte zur aktiven, beschäftigungsrelevanten Landschafts­gestaltung in der Bergbau- und Chemielandschaft, zur Sicherung und Förderung des Energiestandortes unter Nutzung traditioneller und Erschließung neuer Ressourcen, zur Nutzung und Vernetzung von Umwelt, Landschaft, neuen Technologien, zum Aufbau und Ableitung von Wissens- und Kompetenzpotenzialen, Bildung und Qualifizierung sowie Verbesserung der Integration, zum Erhalt und Neugründung von KMU in den Bereichen Handwerk, Dienstleistungen und Tourismus, vorwiegend in traditioneller Bausubstanz, zur Unterstützung von Kooperationen und Netzwerkarbeit, zur Unterstützung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Direktvermarktern.

In diesem Handlungsfeld wären denkbar: Sanierung von historischen Gebäuden mit öffentlicher oder teils öffentlicher Nutzung; Firmen, die bestehende Bausubstanz zu Firmenzwecken sanieren oder erweitern; Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Selbständige und Mitarbeiter sofern die Einhaltung der entsprechenden Förderrichtlinien gewährleistet ist.

2. Projekte zur Entwicklung und Belebung von Kommunen unter der Beachtung demografischer Entwicklungen durch Unterstützung von jungen Familien und Senioren sowie kommunalen und privaten Vorhaben zur Sicherung einer ausreichenden Infrastruktur, die einer tragfähigen Daseinsvorsorge dienen.

Hier stehen im Vordergrund: Projekte zur Begleitung des demographischen Prozesses;  zur Unterstützung junger Familien im ländlichen Raum, die vorhandene Bausubstanz erhalten oder die durch Abrissvorhaben mit der Folgenutzung Ersatzneubau zur städtebaulichen Ordnung beitragen; zur Förderung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Senioren, Behinderten sowie benachteiligten Personen; zur Anpassung der kommunalen Versorgungsinfrastruktur, sozialen und gemeinschaftlichen Einrichtungen an dem demographischen Prozess; zur Sicherung der Mobilität der Bevölkerung im ländlichen Raum; für kommunale und private Kooperationen für neue Formen sozialer und gemeinschaftlicher Einrichtungen; zur Unterstützung der Vereinsarbeit in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt, Kinder- und Jugendarbeit.

Im zweiten Handlungsfeld wären mögliche Projektansätze: dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinshäuser, Feuerwehren, Begegnungsstätten, Spielplätze; alternative Wohnformen, wie Senioren-WG, Mehrgenerationenhäuser; Dorfläden; die Unterstützung von jungen Familien bei der Nutzbarmachung von ortsbildprägenden Gebäuden, sofern die Einhaltung der entsprechenden Förderrichtlinien gewährleistet ist.  

3. Bewahrung des regionaltypischen landschaftlichen, wirtschaftlichen siedlungs­topographischen, architektonischen und historischen Charakters durch Maßnahmen zum Erhalt, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, städtebauliche, architektonische und landschaftsgestalterische Neuordnung der Siedlungen, Bewahrung und Erschließung des bergbaulich-industriellen und militärhistorischen Erbes sowie Erhalt und Nutzung historisch wertvoller Gebäude.

Hier liegt besonderes Augenmerk auf Projekten:

zur aktiven Landschaftsgestaltung; zur Verbesserung des ökologischen Verbundes, des Hochwasserschutzes und der Lebens- und Aufenthaltsqualität; zum Abbruch von Gebäuden und Anlagen sowie Flächenberäumung in den Siedlungen zur Aufwertung des Ortsbildes sowie an touristisch relevanten Orten (Nachnutzung); zur Flächen- und Nutzungsoptimierung durch Verbund von Maßnahmen, z.B. durch Kombination von Gewässersanierung, Hochwasserschutz und Vorhaben des Erosionsschutzes; Abbruch im Innenbereich und Platzgestaltung oder Abbruch im Außenbereich und Schaffung eines Biotops; zur aktiven Imageentwicklung als Region im Wandel von Tagebau- oder Industrielandschaften zu vielfältig strukturierten Landschaftsformen mit neuen nahtouristisch relevanten Zielen und touristischer Infrastruktur; zur Darstellung, Vernetzung und Vermarktung der regionalen Geschichte mit den Schwerpunkten Bergbau und Industrie, Militärhistorie, historische Persönlichkeiten und bedeutende Gebäude oder baulichen Anlagen, wie Burgen/Schlösser/Herrenhäuser, Kirchen u.ä.

Für das dritte Handlungsfeld wären denkbare Projekte: Bau von Informationszentren; Radwegebaumaßnahmen; Erneuerung von Brücken an Rad- und Wanderwegen; Ausschilderung von Wanderwegen oder Lehrpfaden; Abbruchmaßnahmen mit Nachnutzung; Gestaltung von öffentlichen Freiflächen mit Bezug zum Tourismus, sofern die Einhaltung der entsprechenden Förderrichtlinien gewährleistet ist.  

Welche Förder-Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine können sich mit innovativen Projekten für eine Förderung im LEADER-Programm bewerben, wenn mindestens ein o. g. Kriterium erfüllt ist. Außerdem muss das geplante Vorhaben mit den Förderrichtlinien der EU und des Landes Sachsen-Anhalt übereinstimmen. In diesem Zusammenhang sind die Richtlinie LEADER und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (RELE) zu nennen. Der Maßnahmenbeginn des Projektes darf erst nach Bewilligung durch das Amt erfolgen.

Förderhöhen: Die Förderung wird projektbezogen gewährt und als einmaliger Zuschuss anteilig an den Gesamtkosten nach der Realisierung des Projektes ausgezahlt (Erstattungsprinzip), d. h., die Projekte werden vom Träger vorfinanziert. Die Vorhaben werden in unterschiedlicher Höhe gefördert. Bei kommunalen oder Vereins-Projekten kann der Antragsteller eine Förderung von max. 80 Prozent erhalten. Private Antragsteller können eine Förderung von max. 50 Prozent erhalten.

Einreichung Projektdatenbögen:Planen Sie ein innovatives Projekt? Dann können Sie sich jederzeit mit dem LEADER-Management der LAG Montanregion Sachsen-Anhalt Süd in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gern hinsichtlich der Umsetzbarkeit Ihres Projektes. Hierzu können Sie uns im Vorfeld einen ausgefüllten Projektdatenbogen bis spätestens zum 01. Juli dieses Jahres zusenden, wenn Ihr Projekt bereits in 2017 realisiert werden soll. Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.burgenlandkreis.de/de/leader.html.

Passt das Projekt in eines der genannten Handlungsfelder der LAG und in den Förderrahmen, können Sie das Projekt der LAG persönlich vorstellen, damit eine Auswahl für die Prioritätenliste erfolgen kann. Nach Bestätigung der Prioritätenliste durch das Amt kann der Förderantrag durch Sie gestellt werden.    

Das LEADER-Management der LAG Montanregion Sachsen-Anhalt Süd erreichen Sie unter: Finneplan Einecke, Tel. 03 44 65/ 23 99 87oder per E-Mail: mail@finneplan-einecke.de. Gerne erwarten wir Ihre Projekte.

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