Koordinierungsgruppe

Gemäß §3 der Geschäftsordnung der Lokalen Aktionsgruppe, besteht die Koordinierungsgruppe aus mindestens fünf Mitgliedern der LAG. Die Koordinierungsgruppe leitet, unterstützt vom LEADER-Management, die Geschäfte der LAG zwischen den Mitgliederversammlungen. Der Vorsitzende der LAG vertritt zudem die LAG nach außen als federführender /-e Partner/ -in.